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Mitgliederbrecih der Deutschen Gesellschaft zu Stockholm

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Bernd Hemingway

Podcast der Deutschen Gesellschaft
Podcast der Deutschen Gesellschaft
Bernd Hemingway
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Bernd Hemingway erzählt in diesem Interview mit Reiner Gatermann von seinem außergewöhnlichen und interessanten beruflichen Werdegang. Er berichtet über seine Karriere vom Polizeibeamten im Streifendienst zu Positionen in der EU Kommission und dann zum Direktor in der International Organization for Migration (IOM-UN Migration). Zur Zeit ist Bernd Hemingway stellvertretender Generaldirektor des Ostseerates mit Sitz in Stockholm.

Interviewer Reiner Gatermann. Produzent Gerd Hagmeyer-Gaverus.  Aufgenommen am 18. März  2022 im Restaurant Sjöfartshuset in Stockholm

Leon Weintraub

Podcast der Deutschen Gesellschaft
Podcast der Deutschen Gesellschaft
Leon Weintraub
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Leon Weintraub berichtet über seine Kindheit in Łódź, seine Erlebnisse in den Ghettos Łódź und Litzmannstadt,  den Konzentrationslagern Auschwitz-Birkenau, Groß-Rosen, Flossenbürg, und Natzweiler-Struthof/Offenburg. Bei seiner Befreiung am 23. April 1945 in Donaueschingen, wog er nur noch 35 Kilogramm und litt an Typhus. 

Vortrag von Leon Weintraub. Produzent Gerd Hagmeyer-Gaverus.  Aufgenommen am 10. März  2022 im Restaurant Sjöfartshuset in Stockholm

Hans Ehrich

Podcast der Deutschen Gesellschaft
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Hans Ehrich
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Hans Ehrich, der Grandseigneur des schwedischen Industriedesigns, erzählt von seinem beruflichen Werdegang und seinen Erfolgen. Als Krönung seines professionellen Schaffens gründete er eine Stiftung zur Förderung von jungen Designern in Schweden. Auch davon berichtet er in seinem Podcast.

Interviewer Alexander Marek und Gerd Hagmeyer-Gaverus. Produzent Gerd Hagmeyer-Gaverus.  Aufgenommen am 21 Dezember 2021 im Restaurant Sjöfartshuset in Stockholm

Hans-Alfred Ehrhardt

Podcast der Deutschen Gesellschaft
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Hans-Alfred Interview
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Der Journalist und das DG Mitglied Reiner Gatermann stellt dem längsten Mitglied und auch dem Ehrenmitglied der Deutschen Gesellschaft Fragen zu seinem Leben und seinen langjährigen Aktivitäten in der DG.  Hans-Alfred wurde 1966 in die Gesellschaft eingewählt und ist nun seit über 40 Jahren Mitglied des Vorstandes. 25 Jahre davon als erster Vorsitzender. Gebürtig in Berlin-Dahlem hat sich Hans-Alfred  aus beruflichen Gründen und in jungen Jahren auf den Weg nach Schweden gemacht, wo er dann seinen Lebensmittelpunkt gefunden hat. Näheres hören Sie dazu im Podcast.

Interviewer Reiner Gatermann. Produzent Gerd Hagmeyer-Gaverus.   Aufgenommen am 3. Oktober 2021 im Restaurant Sjöfartshuset in Stockholm

2.) Die frühen Jahre in Schweden

Podcast der Deutschen Gesellschaft
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Hans-Alfred Ehrhardt: Seine Geschichte
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Die frühen Jahre in Schweden – sein Engagement in den deutschen Organisationen und Erzählungen zu den  besonderen Ereignissen der damaligen Zeit

Interviewer Reiner Gatermann. Produzent Gerd Hagmeyer-Gaverus.   Aufgenommen am 3. Oktober 2021 im Restaurant Sjöfartshuset in Stockholm

3.) Kindheit und Jugendzeit

Podcast der Deutschen Gesellschaft
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Hans-Alfred Ehrhardt: Kindheitserinnerungen
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In der letzten Episode seiner Podcast Trilogie berichtet Hans-Alfred Ehrhardt über seine Kindheit und Jugendzeit in Berlin, Oberbayern und Bremen. Seine Erzählungen aus der Zeit des Deutschen Nationalsozialismus sind ein wichtiges Zeitdokument.

Interviewer Reiner Gatermann. Produzent Gerd Hagmeyer-Gaverus.   Aufgenommen am 19. Januar  2022 im Restaurant Sjöfartshuset in Stockholm

Mitgliederbereich der Webseite der Deutschen Gesellschaft

Liebe Mitglieder,

der Vorstand bereitet zur Zeit eine eigene Webseite für unsere Mitglieder vor. Diese Webseite wird umfangreiche Informationen zu den Aktivitäten der Gesellschaft als auch das Mitgliederverzeichnis enthalten. Zusätzlich wird eine DG Kalendarium, Dokumente, Fotografien, einen Mitgliederblog und vieles andere zugänglich sein. In der Zwischenzeit wird der Mitgliederbereich auf dieser Webseite sich auf unsere Podcasts und die Informationen zur Belinwohnungen  beschränken.

Der Vorstand

Die Gesellschaftsabende der Deutschen Gesellschaft für das Jahr 2023

Die vorläufigen Termine der Gesellschaftsabende für das Jahr 2023 sind:

10. Januar                 Vortrag von Hans-Alfred Ehrhardt

21. Februar                Paneldiskussion zum Ukraine Konflikt

14 März                      Generalversammlung

4. April                        Einwahl/Vortrag

17. Mai                       Spargelessen

22. August                  Krebskreuzfahrt mit Begleitung

12. September           Jungherrenabend in der Boulebar Liljeholmen

14. Oktober                Oktoberfest 

25. November            161. Stiftungsfest im Sjöfartshuset

12. Dezember             Einwahl/Altherrenabend im Sjöfartshuset

Die Termine können kurzfristigen Änderungen unterliegen.
Diese Liste wird aber regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht.

Unsere Berlin Wohnungen​

Der Bereich Berlin Wohnungen dieser Webseite wird zu einem späteren Zeitpunkt in unsere separate Mitglieder Webseite integriert. Dafür wird sie von Grund auf neu gestaltet. Zwischenzeitlich werden hier nur Basisinformationen über die Wohnungen aufgeführt und einen Link zum Buchungskalender bereit gestellt.

 

Berlin Wohnungen

Die Berlin Wohnungen können von Mitgliedern der Gesellschaft für Kurzbesuche und gegen eine Nutzungsgebühr gebucht werden. Wir sind im Besitz von zwei Wohnungen in Berlin-Mitte. Es handelt sich dabei um eine Ein-Zimmer Wohnung und eine Zwei-Zimmer Wohnung im selben Haus und auf der selben Etage.

Die Wohnungen sind komplett eingerichtet und mit gebräuchlicher Küchenausrüstung versehen.  Jede Wohnung hat einen Balkon.  Die Einzimmerwohnung hat ein Wohn-/ Schlafzimmer, Küche und Bad. Die Zweizimmerwohnung hat ein Wohnzimmer, ein Schlafzimmer, Küche und Bad.

Nutzungskosten

Die Nutzungskosten belaufen sich ab 1.1.2023 auf folgende Beträge:

Wohnungsart

Nutzungskosten

 1 Zimmer Wohnung für drei Nächte

€ 160

 jede weitere Nacht

€ 25

 2 Zimmer Wohnung für drei Nächte

€ 210

 jede weitere Nacht

€ 30

 Garage, je angefangene Woche

€ 35

Nutzungsmöglichkeiten

Die Kürzeste Nutzungsmöglichkeit beträgt 3 Tage, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung.
Die Nutzung der Wohnung kann bis maximal 12 Monate im Voraus fest gebucht werden.

Bei Rücktritt von einer festen Buchung, kürzer als 2 Monate vor dem Einzugstermin, debitieren wir 50% der Nutzungskosten abzüglich der Reinigungskosten.

Bei Rücktritt von einer festen Buchung, weniger als 14 Tage vor dem Einzugstermin debitieren wir 100% der Nutzungskosten abzüglich der Reinigungskosten.

Sollte die gebuchte Wohnung doch noch teilweise oder ganz zum reservierten Zeitraum anderweitig genutzt werden können, reduzieren sich die Kosten entsprechend.

Nutzung der Garage

Wohnungs- Nutzer haben bei der Nutzung der Garage Vorrang!
Fremdnutzung der Garage ist NUR kurzfristig möglich ca. vierzehn Tage im Voraus buchen.
Verlängerung der Nutzungszeit der Garage ist möglich, setzt die Abstimmung mit Helga Hamprecht voraus.
Sofern beide Wohnungen gebucht wurden, die Garage jedoch nicht mit gebucht wurde, kann die Garage für diesen Zeitraum auch im Voraus anderweitig zugesagt werden.
Der Nutzungspreis für die Garage bei Fremdnutzung beträgt fünf Euro pro Tag, die Bezahlung soll zeitgleich mit der Nutzung erfolgen.

Buchung

Die Buchung der Wohnung geschieht ausschließlich über unsere ehrenamtliche Wohnungsverwaltering Helga Hamprecht. Bitte Anfragen per Email an helga.hamprecht@gmail.com

Unsere Berlin Wohnungen​

Der Bereich Berlin Wohnungen dieser Webseite wird zu einem späteren Zeitpunkt in unsere separate Mitglieder Webseite integriert. Dafür wird sie von Grund auf neu gestaltet. Zwischenzeitlich werden hier nur Basisinformationen über die Wohnungen aufgeführt und einen Link zum Buchungskalender bereit gestellt.

Die Berlin Wohnungen können von Mitgliedern der Gesellschaft für Kurzbesuche und gegen eine Nutzungsgebühr gebucht werden. Wir sind im Besitz von zwei Wohnungen in Berlin-Mitte. Es handelt sich dabei um eine Ein-Zimmer Wohnung und eine Zwei-Zimmer Wohnung im selben Haus und auf der selben Etage.

Die Wohnungen sind komplett eingerichtet und mit gebräuchlicher Küchenausrüstung versehen.  Jede Wohnung hat einen Balkon.  Die Einzimmerwohnung hat ein Wohn-/ Schlafzimmer, Küche und Bad. Die Zweizimmerwohnung hat ein Wohnzimmer, ein Schlafzimmer, Küche und Bad.

Die Nutzungskosten belaufen sich ab 1.1.2023 auf folgende Beträge:

Wohnungsart

Nutzungskosten

 1 Zimmer Wohnung für drei Nächte

€ 160

 jede weitere Nacht

€ 25

 2 Zimmer Wohnung für drei Nächte

€ 210

 jede weitere Nacht

€ 30

 Garage, je angefangene Woche

€ 35

Nutzungsmöglichkeiten:

Die Kürzeste Nutzungsmöglichkeit beträgt 3 Tage, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung.
Die Nutzung der Wohnung kann bis maximal 12 Monate im Voraus fest gebucht werden.

Bei Rücktritt von einer festen Buchung, kürzer als 2 Monate vor dem Einzugstermin, debitieren wir 50% der Nutzungskosten abzüglich der Reinigungskosten.

Bei Rücktritt von einer festen Buchung, weniger als 14 Tage vor dem Einzugstermin debitieren wir 100% der Nutzungskosten abzüglich der Reinigungskosten.

Sollte die gebuchte Wohnung doch noch teilweise oder ganz zum reservierten Zeitraum anderweitig genutzt werden können, reduzieren sich die Kosten entsprechend.

Nutzung der Garage

Wohnungs- Nutzer haben bei der Nutzung der Garage Vorrang!
Fremdnutzung der Garage ist NUR kurzfristig möglich ca. vierzehn Tage im Voraus buchen.
Verlängerung der Nutzungszeit der Garage ist möglich, setzt die Abstimmung mit Helga Hamprecht voraus.
Sofern beide Wohnungen gebucht wurden, die Garage jedoch nicht mit gebucht wurde, kann die Garage für diesen Zeitraum auch im Voraus anderweitig zugesagt werden.
Der Nutzungspreis für die Garage bei Fremdnutzung beträgt fünf Euro pro Tag, die Bezahlung soll zeitgleich mit der Nutzung erfolgen.

Die Buchung der Wohnung geschieht ausschließlich über unsere ehrenamtliche Wohnungsverwaltering Helga Hamprecht. Bitte Anfragen per Email an helga.hamprecht@gmail.com

Mitgliederbereich

der Deutschen Gesellschaft

Liebe Mitglieder,

der Vorstand bereitet zur Zeit eine eigene Webseite für unsere Mitglieder vor. Diese Webseite wird umfangreiche Informationen zu den Aktivitäten der Gesellschaft als auch das Mitgliederverzeichnis enthalten. Zusätzlich wird eine DG Kalendarium, Dokumente, Fotografien, einen Mitgliederblog und vieles andere zugänglich sein. In der Zwischenzeit wird der Mitgliederbereich auf dieser Webseite sich auf unsere Podcasts und die Informationen zur Belinwohnungen beschränken.

Der Vorstand

Mitgliederbereich

der Deutschen Gesellschaft

Liebe Mitglieder,

der Vorstand bereitet zur Zeit eine eigene Webseite für unsere Mitglieder vor. Diese Webseite wird umfangreiche Informationen zu den Aktivitäten der Gesellschaft als auch das Mitgliederverzeichnis enthalten. Zusätzlich wird eine DG Kalendarium, Dokumente, Fotografien, einen Mitgliederblog und vieles andere zugänglich sein. In der Zwischenzeit wird der Mitgliederbereich auf dieser Webseite sich auf unsere Podcasts und die Informationen zur Belinwohnungen beschränken.

Der Vorstand

Policy för personuppgiftshantering

Antagen av styrelsen av Deutsche Gesellschaft zu Stockholm den 2023-01-31

Inledning och syfte

Syftet med denna policy är att säkerställa att Deutsche Gesellschaft zu Stockholm hanterar personuppgifter i enlighet med Dataskyddsförordningen (General Data Protection Regulation – GDPR). Policyn omfattar all behandling av personuppgifter och omfattar såväl strukturerad som ostrukturerad data. Denna policy är förankrad hos föreningens funktionärer, samt är kommunicerad till föreningens medlemmar.

Organisation och ansvar

Styrelsen ansvarar för att behandlingen av personuppgifter i föreningen följer denna policy. Hela styrelsen i Deutsche Gesellschaft zu Stockholm är personuppgiftsansvariga i föreningen och har därmed det övergripande ansvaret för innehållet i denna policy samt att den implementeras och efterlevs av verksamheten. Alla funktionärer inom föreningen ansvarar för att de agerar i enlighet med denna policy och det den vill säkerställa.

Tillämpning och revidering

Denna policy är tillämplig för föreningens styrelseledamöter och övriga personer med förtroendeuppdrag eller anställning inom föreningen, samt uppdragstagare som berörs av vår verksamhet. Policyn ska fastställas av styrelsen minst en gång per år och uppdateras vid behov. Styrelsen utser en personuppgiftsansvarig som är ansvarig för att hålla i processen kring årlig uppdatering av policyn till följd av nya och förändrade regelverk.

Personuppgiftsbehandling

Personuppgiftsbehandling
• Personuppgiftsbehandling sker enligt följande principer:
o Laglighet
o Ändamålsbegränsning
o Uppgiftsminimering
o Korrekthet
o Lagringsminimering
o Integritet och konfidentialitet
• All hantering av personuppgifter sker enligt rättslig grund: samtycke, avtal eller intresseavvägning.
• Personuppgifter om medlemmar, kandidater och övriga personer som bjuds in till föreningens evenemang lagras i ett register. Uppgifter om medlemmar raderas tre år efter avslutad medlemskap. Uppgifter om övriga personer raderas när registrerad tas bort från registret av styrelsen eller på den registrerades begäran.
• Uppgifter av värde ur ett historiskt perspektiv lagras och arkiveras för framtiden, t ex föreningens verksamhetsberättelse, styrelseprotokoll och en lista med avlidna medlemmar.
• Då registrerad begär att raderas ur föreningens medlemsregister ska detta ske utan onödigt dröjsmål.
• Krav på att personuppgifter hanteras enligt Dataskyddsförordningen ska alltid säkerställas vid upphandling och utveckling av IT-lösningar och tjänster, och ska vara en del i kravspecifikationen och eventuella avtal.
• Uppföljning och utvärdering av hantering av personuppgifter ska ske minst årligen.
• Eventuella incidenter rörande personuppgifter som föreningen behandlar ska utan dröjsmål rapporteras till personuppgiftsansvarig i föreningen, som i sin tur ansvarar för att anmälan kommer in skyndsamt till Datainspektionen. Samt att i övrigt nödvändiga åtgärder ska vidtas med anledning av incidenten.
 

Personuppgifter i registret

Medlemmar och kandidater för medlemskapet samtycker med anmälan att föreningen samlar in följande personuppgifter. 

• Förnamn och efternamn

• Postadress

• Telefonnummer

• E-postadress

• Uppgifter om deltagandet i föreningens evenemang, såsom i vilka evenemang personen deltar, vilka personer följer med och matval

Övriga personer som skrivs in gör det genom explicit samtycke vid registreringen i registret.

Information om kostavvikelser kan sparas om registrerad önskar.

Medlemskap

Personer som är medlem eller ansöker om att bli medlem i föreningen samtycker till att föreningen samlar in dessutom följande personuppgifter:

• Födelsedatum och -ort

• Namn på två medlemmar som stödjer ansökan

• Information om erhållna utmärkelser och andra uppgifter relaterade till själva medlemskapet

Övriga uppgifter om medlemmar som kan registreras om medlemmen uppger de:

• Yrke

• Uppgifter om nuvarande sysselsättning

• Medborgarskap

• en bild på medlemmen

Användning av data

Personer som är registrerade i registret samtycker att få nyhetsbrev, inbjudningar till föreningens evenemang och annan föreningsinformation. Utskicken kan vara riktade baserade på kriterier baserad på sparad data.

Inbjudna till föreningens evenemang kan få tillgång till en lista med övriga inbjudna och deras svar.

Rättigheter för den enskilde

Du som registrerad person har följande rättigheter:

• Rätt till tillgång. Du kan begära ut vilka personuppgifter som finns lagrade om dig.

• Rätt till rättelse. Du kan begära att dina personuppgifter rättas ifall uppgifterna är felaktiga eller ofullständiga.

• Rätt till begränsning och rätt att göra invändningar. Du har rätt att begära en begränsning av användandet av personuppgifter samt att göra invändningar, till exempel att slippa direktmarknadsföring av föreningens verksamhet.

• Rätt till radering. Du kan begära att alla personuppgifter om dig raderas.

 
I. ALLGEMEINES

§1

Die deutsche Gesellschaft zu Stockholm stellt sich die Aufgabe, den geselligen Verkehr zwischen hiesigen Deutschen und deutschsprachigen Personen anzuregen, zu fördern sowie besonders die deutsche Muttersprache und die gute deutsche Tradition zu pflegen.

§2

Jede männliche Person aus dem deutschen Sprachraum kann ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres zum Mitglied der Gesellschaft gewählt werden. Vorausgesetzt wird fließende deutsche Sprachkenntnis

§3

Das Rechnungsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr

§4

Die Haftung der Gesellschaft ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Eine persönliche Haftung der Mitglieder für Schulden der Gesellschaft ist ausgeschlossen.

 

ll Vorstand

§5

Leitung und Verwaltung der Gesellschaft sind dem Vorstand anvertraut. Dieser ist verpflichtet, für die Erfüllung der Aufgabe laut §1 unter Einhaltung der Satzung zu sorgen.

§6

Die Gesellschaft wird durch den Vorstand vertreten. Über die Bankkonten können nur zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam verfügen. Über das laufende Geschäftskonto (Postgiro) kann ein Vorstandsmitglied allein verfügen.

§7

Der Vorstand legt intern fest, welche Personen eine Zeichnungsberechtigung für das Bankkonto erhalten.
Der Schatzmeister ist grundsätzlich über jede finanzielle Transaktion zu informieren.

§8

Der Vorstand besteht aus mindestens fünf ordentlichen Mitgliedern und zwei Stellvertretern.

§9

Der Vorstand setzt sich zusammen aus :
dem l. Vorsitzenden,
dem ll. Vorsitzenden,
dem Schatzmeister,
dem Schriftführer,
dem Zeremonienmeister.
Die Funktionen, ausgenommen die des 1. Vorsitzenden, werden innerhalb des Vorstandes festgelegt.
Der Vorstand kann durch Beschluß der Generalversammlung erweitert werden.

§10

Der l. Vorsitzende, oder in seiner Vertretung der ll. Vorsitzende, leitet alle Verhandlungen.
Er darf beanspruchen, daß die Satzung stets willig befolgt und die von der Generalversammlung gefaßten Beschlüsse ausgeführt werden.

§11

Der Schriftführer hat bei Vorstandssitzungen und den Generalversammlungen das Protokoll zu führen und der Generalversammlung jeweils den Jahresbericht vorzulegen.
Zu den sonstigen Obliegenheiten des Schriftführers gehören:

Führung des Mitgliederverzeichnisses, Verwahrung der Protokollbücher, Verwahrung und Ausgabe der Satzungsabdrucke, Leitung des Schriftverkehrs der Gesellschaft, Bekanntgabe der Veranstaltungen, Verwaltung des Archivs. Abschriften aller Protokolle sind laufend zu numerieren und in einer besonderen Mappe zur ständigen Verfügung des Vorstandes zu halten.

Alle Protokolle und Berichte werden in deutscher Sprache abgefaßt.

§12

Der Schatzmeister verwaltet das gesamte Gesellschaftsvermögen, im Einvernehmen mit den anderen Vorstandsmitgliedern. Er führt über Einnahmen und Ausgaben der Gesellschaft ordnungsgemäß Buch und hat dem Vorstand auf Verlangen jederzeit Rechnung darüber abzulegen. Er präsentiert die Jahresbilanz. 

Der Schatzmeister ist zusammen mit dem übrigen Vorstand den Mitgliedern für sachgemäße und treue Verwaltung der ihm anvertrauten Mittel verantwortlich. 

Eine Darlehensaufnahme im Namen der Gesellschaft darf nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Generalversammlung eingegangen werden.

§13

Der Zeremonienmeister hat die Veranstaltungen vorzubereiten und den geselligen Verkehr zwischen den Mitgliedern nach Möglichkeit zu beleben. Er betreut das Gästebuch.

§14

Der Vorstand ist berechtigt, sich vorübergehend durch Heranziehung anderer Gesellschaftsmitglieder zu erweitern.

 

lIl Wahl des Vorstandes.

§15

Ein Wahlausschuß wird in der Generalversammlung durch offene Wahl jährlich neu gebildet. Er setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen. Der Wahlausschuß schlägt der Generalversammlung Kandidaten für die Vorstandswahl vor.

§16

Der 1. Vorsitzende und die übrigen Mitglieder des Vorstandes werden von der Generalversammlung jeweils für die Dauer eines Jahres gewählt. Die Wiederwahl kann abgelehnt werden.

§17

Die Wahl des Vorstandes findet mittels Stimmzettel statt, wobei einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

§18

Zurücktretende Vorstandsmitglieder übergeben in der ordentlichen / außerordentlichen Generalversammlung, nach Verlesung der Revisionsberichte und erteilter Entlastung, ihre Ämter den neu gewählten Vorstandsmitgliedern.

 

lV. Mitgliedschaft.

§19

Anträge auf Aufnahme in die Gesellschaft müssen schriftlich erfolgen und von zwei Mitgliedern der Gesellschaft befürwortet sein. Der Antrag wird durch den Vorstand schriftlich mit der Einladung zur nächsten Versammlung bekanntgegeben.
Es wird vorausgesetzt, daß der Antragsteller vor Einreichung seines Antrages einige Male als Gast an Gesellschaftsabenden teilgenommen hat.

§20

Die Abstimmung über einen Aufnahmeantrag erfolgt auf einem Gesellschaftsabend, z. B. mittels verschiedenfarbiger Kugeln, in geheimer Wahl, unter Aufsicht zweier vom Vorsitzenden zu bestimmender Mitglieder. Für die Einwahl als Mitglied ist eine Mehrheit von mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.

§21

Das neue Mitglied ist durch den Schriftführer schriftlich von der Aufnahme in Kenntnis zu setzen. Ein Exemplar der Satzung und ein Mitgliederverzeichnis werden Ihm übergeben.

§22

Jedes Mitglied hat nach bestätigter Aufnahme die Aufnahmegebühr und jährlich den Jahresbeitrag zu zahlen. Die Höhe dieser Beträge wird von der Generalversammlung festgesetzt.
In Sonderfällen kann der Vorstand Beitragsermäßigung gewähren. Im Ausland lebende Mitglieder zahlen den halben Jahresbeitrag.

§23

Bei Ablehnung eines Aufnahmeantrages darf ein erneuter Antrag frühestens nach Ablauf von sechs Monaten entgegengenommen und behandelt werden.

§24

Mitglieder, die aus der Gesellschaft ausgetreten sind, können durch Vorstandsbeschluß ohne      zeitliche Sperrfrist wieder aufgenommen werden. Sofern der Vorstand den Wiedereintritt nicht gutheißt, wird auf dem nächsten Gesellschaftsabend in geheimer Wahl darüber abgestimmt.

 

V. Beendigung der Mitgliedschaft.

§25

Bei Austritt aus der Gesellschaft erwartet der Vorstand eine schriftliche Abmeldung.

§26

Die Mitgliedschaft wird als erloschen betrachtet, wenn das betreffende Mitglied, trotz wiederholter persönlicher und -/- oder schriftlicher Mahnung, keinen Jahresbeitrag entrichtet hat.
Wiedereintritt erfordert Neuwahl. Auf die Aufnahmegebühr wird in diesem Falle verzichtet.

§27

Die Entziehung der Mitgliedschaft kann, auch ohne Angabe eines Grundes dem Betreffenden      gegenüber, vom Vorstand verfügt werden, jedoch erst nach Abstimmung innerhalb des Vorstandes und von Ihm berufenen weiteren fünf Mitgliedern, wobei ein Mehrheitsverhältnis von mindestens 8:2 Stimmen für den Ausschluß erforderlich ist. Gibt sich der Betreffende mit dem Beschluß nicht zufrieden, so entscheidet die nächste Generalversammlung. In der Zwischenzeit gilt der gefaßte Beschluß.

 

VI. Ehrenmitgliedschaft.

§28

Auf Vorschlag des Vorstandes kann ein besonders verdientes Mitglied der Deutschen Gesellschaft zu ihrem Ehrenmitglied ernannt werden. Ebenso kann auf Vorschlag des Vorstandes ein Nichtmitglied, daß die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft erfüllt und sich für die von der Deutschen Gesellschaft verfolgten Ziele besonders eingesetzt hat, zum Ehrenmitglied ernannt werden. Der Vorschlag auf Ernennung zum Ehrenmitglied wird an einem gewöhnlichen Gesellschaftsabend bekanntgegeben und allen nicht anwesenden Mitgliedern schriftlich mitgeteilt mit dem Hinweis daß auf dem nächsten Gesellschaftsabend darüber abgestimmt werden soll. Für die Wahl zum Ehrenmitglied ist eine Mehrheit von mindestens 2/3 der anwesenden und durch Vollmacht vertretenen Stimmen erforderlich.

§29

Mitglieder, die der Gesellschaft 25 Jahre ununterbrochen angehören erhalten als Anerkennung einen silbernen Ehrenbecher und werden für die weitere Mitgliedschaft von dem Jahresbeitrag befreit. Mitglieder, die dem Verein 50 Jahre ununterbrochen angehören erhalten als Anerkennung einen goldenen Ehrenbecher.

VII. Einführung von Gästen.

§30

Jedes Mitglied hat das Recht, auf eigene Verantwortung Gäste bei den Veranstaltungen der Gesellschaft einzuführen. Name und Stellung des Gastes sind dem Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied vorher mitzuteilen.

 

VIII. Zusammenkünfte und Generalversammlungen.

§31

Der Vorstand beschließt die Zahl der Zusammenkünfte und bestimmt das jeweilige Versammlungslokal.

§32

Allgemeine Sammlungen innerhalb der Gesellschaft bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.

§33

Die Jahreshauptversammlung der Deutschen Gesellschaft ist die ordentliche Generalversammlung.
Diese Versammlung ist auf jeden Fall beschlußfähig, unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder.
Sie hat in der Regel spätestens im März jedes Jahres stattzufinden und behandelt alle Angelegenheiten, die in den Paragraphen 11, 12, 15, 16, 22, 37 und 40 dazu bestimmt sind. Außerdem sind Fragen von allgemeinem Interesse, für die Anträge vorliegen, zu behandeln. 
Die Einladung nebst Tagesordnung sind den Mitgliedern mindestens zwei Wochen vorher zuzustellen. 
Anträge sind beim Vorstand spätestens drei Tage vor der Tagung schriftlich einzureichen.

§34

Der Vorstand kann auf eigene Veranlassung oder muß auf schriftlichen Antrag von wenigstens 25 Mitgliedern der Gesellschaft, eine außerordentliche Generalversammlung einberufen.
Diese hat spätestens innerhalb von einem Monat nach Eingang des Antrages stattzufinden.
Zur außerordentlichen Generalversammlung sind sämtliche Mitglieder mindestens vierzehn Tage vorher unter Angabe aller zu beratenden Angelegenheiten schriftlich einzuladen.

§35

Die Beschlüsse der Generalversammlung werden durch einfache Stimmenmehrheit getroffen, sofern die Satzung nichts anderes vorschreibt. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.

§36

An der Generalversammlung und an allen beschlußfassenden Versammlungen der Gesellschaft sollen alle Vorstandsmitglieder teilnehmen. Die Generalversammlung wählt einen Versammlungsvorsitzenden.

Das laut § 11 zu führende Protokoll der Generalversammlung ist vom Vorsitzenden und zwei in der Generalversammlung bestimmten Mitgliedern, die persönlich teilgenommen haben, durch Unterschrift als richtig anzuerkennen.
Innerhalb eines Monats ist sämtlichen Mitgliedern eine Abschrift zuzusenden.

 

lX. Revision.

§37

Auf der ordentlichen Generalversammlung wählt die Gesellschaft aus ihrer Mitte zwei Revisoren und einen Stellvertreter, welche Rechnungswesen und Verwaltung während des neuen Geschäftsjahres zu prüfen haben.

§38

Die Wahl der Revisoren findet durch offene Wahl statt. Die Revisoren sind berechtigt, weitere Gesellschaftsmitglieder zur Mitarbeit heranzuziehen.

§39

Der Vorstand hat alle Protokolle und Bücher nebst den dazugehörigen Belegen jederzeit zur Verfügung der Revisoren zu halten und ihnen jede gewünschte Aufklärung zu geben.

§40

Die Revisoren haben der ordentlichen und gegebenenfalls der außerordentlichen Generalversammlung Bericht zu erstatten und können beantragen, den Vorstand zu entlasten.

X. Auflösung, Satzungsänderung.

§41

Die Deutsche Gesellschaft kann nur durch Beschluß mit 3/4 Mehrheit sämtlicher Mitglieder aufgelöst werden.

§42

Falls die Auflösung der Gesellschaft beschlossen wird, hat die letzte Generalversammlung sofort über die Verwendung der vorhandenen Mittel zu verfügen. Diese dürfen nur für wohltätige, gemeinnützige, möglichst die deutsche Sprache und Kultur unterstützende Zwecke verwendet werden.

§43

Satzungsänderungen können nur von einer mindestens einen Monat im voraus anzuberaumenden Generalversammlung und mit 2/3 Mehrheit aller Mitglieder beschlossen werden. 

Die Änderungsvorschläge sind sämtlichen Mitgliedern gleichzeitig mit der Einberufung zur Generalversammlung im Wortlaut durch einen Brief zuzustellen. 

Stimmberechtigt auf der außerordentlichen Generalversammlung sind die persönlich anwesenden Mitglieder sowie die durch Vollmacht vertretenen. 

Der Wortlaut der Vollmacht ist vom Vorstand festzulegen. Jedes anwesende Mitglied darf höchstens zwei Vollmachten annehmen. Von einer Generalversammlung beschlossene Satzungsänderungen treten in Kraft nach endgültiger Bestätigung durch eine frühestens drei, spätestens sechs Monate nach der erstgenannten Generalversammlung anzuberaumende zweite Generalversammlung. 

Die zweite Bestätigung erfordert ebenfalls mindestens 2/3 Stimmenmehrheit dieser Generalversammlung.

Nachwort.

Die Satzung der Deutschen Gesellschaft trat in ursprünglicher Fassung am 1. Oktober 1867 in Kraft.
Im Laufe der Jahre wurde sie wiederholt geändert und am 12. Mai 1998, nachdem sie von der Generalversammlung angenommen wurde, durch diese Neufassung ersetzt.
Stockholm im Mai 1998.